Schützenverein Neumünster von 1869 e. V.

Neumünsters ältester Schützenverein

Erlaubnisbehörde



Zuständige Behörde (Erlaubnisbehörde)

Die für waffenrechtliche Erlaubnisse zuständige Behörde ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

In kleineren Gemeinden wird diese Aufgabe teils durch die örtliche Polizeibehörde wahrgenommen, in größeren Gemeinden oder Kreisen häufig durch das Ordnungsamt, Abteilung Waffen- und Jagdrecht.



Liste einiger Erlaubnisbehörden:



Ort

Ansprechpartner



Neumünster

Altes Rathaus
Großflecken 63
24534 Neumünster

Fachdienst Bürgerservice, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sachgebiet III Abt. Ordnungsangelegenheiten 

Ansprechpartner für Jagd- und Waffenangelegenheiten:
Peter Eggers Zimmer 1.09 (1. Etage) Telefon: 04321/942 - 24 83
Sprechzeiten:
montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr
dienstags von 8 bis 14 Uhr
donnerstags auch von 14.30 bis 17.30 Uhr


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