WBK
WBK WaffenBesitzKarte
Der Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen ist durch das WaffG streng reglementiert und für Sportschützen nur durch eine der folgenden Erlaubnisse möglich:
- Zuverlässigkeit (Prüfung durch die zuständige Behörde)
- Sachkunde (Lehrgang mit abschließender Prüfung)
- Mindestalter (kaliberabhängig 16, 18, 21 oder 25 Jahre)
- mindestens 1 jährige Mitgliedschaft in Verein und Verband
- mindestens 1 Jahr regelmäßiges Training im Verein
- Bedürfnis (Nachweis der Erforderlichkeit einer Waffe durch Verein/Verband)
Der Weg zur WBK oder zum Voreintrag ist hier beschrieben.