Schützenverein Neumünster von 1869 e. V.

Neumünsters ältester Schützenverein

WBK



WBK WaffenBesitzKarte

Der Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen ist durch das WaffG streng reglementiert und für Sportschützen nur durch eine der folgenden Erlaubnisse möglich:

Diese waffenrechtlichen Erlaubnisse setzen voraus:
  • Zuverlässigkeit (Prüfung durch die zuständige Behörde)
  • Sachkunde (Lehrgang mit abschließender Prüfung)
  • Mindestalter (kaliberabhängig 16, 18, 21 oder 25 Jahre)
  • mindestens 1 jährige Mitgliedschaft in Verein und Verband
  • mindestens 1 Jahr regelmäßiges Training im Verein
  • Bedürfnis (Nachweis der Erforderlichkeit einer Waffe durch Verein/Verband)
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt die zuständige Behörde (Ordnungsamt oder Polizeibehörde, je nach Land/Landkreis) eine 'WBK' (WaffenBesitzKarte) aus, die zum Erwerb der beantragten Waffen berechtigt.
Der Weg zur WBK oder zum Voreintrag ist hier beschrieben.