Erwerb
Erwerb
Unter Erwerb versteht das WaffG die 'Ausübung der tatsächlichen Gewalt' über eine Waffe, nicht etwa den Kauf einer Waffe. Dies verwechseln zwar auch die mit dem WaffenGesetz beschäftigten Politiker hin und wieder, aber gesetzgebende Organe müssen ja, im Gegensatz zum Sportschützen, nicht unbedingt mit der Materie vertraut sein.
Der Erwerb ist im §10 des WaffG geregelt. Hier heißt es in Satz 1
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte.... erteilt.
Die für Sportschützen relevanten Passagen finden sich überwiegend im §14 des WaffG, in dem auch die grüne (§14.2) sowie die gelbe WBK (§14.4) mit ihren Beschränkungen definiert ist.
Die Sportschützen betreffenden gesetzlichen Regelungen, nicht nur diejenigen des Waffengesetzes, werden während der Sachkundeausbildung vermittelt. Die sog. Sachkunde ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK.