Schützenverein Neumünster von 1869 e. V.

Neumünsters ältester Schützenverein

Mindestalter



Mindestalter

Schießen dürfen in Deutschland mindestens 12 Jahre alte Menschen mit Lufdruckwaffen, sofern eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt oder Erziehungsberechtigte anwesend sind und eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Person oder ein Erziehungsberechtigter die Aufsicht führt.
Das Schießen mit 'scharfen' Waffen setzt darüber hinaus eine behördliche Ausnahmegenehmigung voraus.

Ab 14 Jahren entfällt die behördliche Ausnahmegenehmigung für scharfe Waffen.

Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche schießen. Der Erwerb ist jedoch wieder an andere Altersgrenzen geknüpft. KK (.22lfB) -Waffen und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen (sog. Flinten) können ab 18 Jahren erworben werden. Weitere Waffen können ab 21 Jahren erworben werden. Ausnahmen bilden hier die sog. Großkaliber-Kurzwaffen. Ihr Erwerb ist erst ab 25 Jahren möglich, mit 21 Jahren nur in Verbindung mit einer positiven MPU.