Regelmäßiges Training
Regelmäßiges Training
Der Gesetzgeber knüpft im §14 WaffG die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen u.a. daran, daß
das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt ...
Leider wird dann aber 'regelmäßig' nicht näher definiert. Allgemein wird davon ausgegangen, daß 12 regelmäßige Termine, also 1mal monatlich, oder 18 Termine über das Jahr verteilt für die 'Regelmäßigkeit' ausreichen. Nachgewiesen wird das regelmäßige Training durch ein Schießbuch.
Der Verein bestätigt das regelmäßige Training in einer Sportschützenbescheinigung, dem erforderlichen Formular zur Beantragung einer WBK oder eines Voreintrages.
Das bei uns im Norden (Schleswig-Holstein) gültige Formular des N-DSB finden Sie als PDF hier.