Waffenrechtliche Erlaubnisse
Waffenrechtliche Erlaubnisse
Waffenrechtliche Erlaubnisse
Der Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen ist durch das WaffG streng reglementiert.
Es sieht die folgenden Erlaubnisse vor:
- Grüne WBK (Erwerb nur mit Voreintrag)
- Gelbe WBK (Sportschützen-WBK, Eintragung nach Erwerb (BGB-Kauf) für eingeschränkte Waffenarten)
- Rote WBK (Sammler-WBK, für Sportschützen nicht interessant)
- gültiger Jahresjagdschein (Eintragung in WBK nach Erwerb)
Für das Führen erlaubnispflichtiger Waffen außerhalb von Schießstätten, der eigenen Wohnung oder des eigenen (befriedeten) Grundstückes ist ein Waffenschein erforderlich, der in Deutschland allerdings für Normalbürger nur dann ausgestellt wird, wenn diese nachweisen können, daß sie schon mindestens 2mal erschossen wurden. Politiker und Richter erhalten einen Waffenschein wegen ihrer 'besonderen Gefährdung'. Man könnte sich sicherlich darüber streiten, ob eine Schuhverkäuferin in der Hamburger U-Bahn nicht doch gefährdeter als ein Politiker in einer gepanzerten Limousine ist, aber ...
Eine lesenswerten Artikel über u.a. Sinn und Unsinn der ständigen Verschärfungen des Waffenrechtes lesen Sie hier.