Schützenverein Neumünster von 1869 e. V.

Neumünsters ältester Schützenverein

Schießbuch



Schießbuch

Der Gesetzgeber bestimmt im §14 WaffG, daß die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen u.a. voraussetzt, daß der Sportschütze ... den Schießsport in einem Verein regelmäßig ... betreibt.

Zum Nachweis der regelmäßigen Teilnahme dient ein Schießbuch. Im Schießbuch werden die folgenden Angaben eingetragen:

  • Datum des Trainings 
  • Schießstand (meist Ort oder Bezeichnung des Vereins) 
  • geschossene Waffe, z.B. Pistole/Revolver oder Bezeichnung der Waffe Kaliber, z.B. 9mm 
  • Disziplin (SportOrdnungsnummer), z.B. 2.53 
  • Ergebnis, erklärt sich von selbst 
  • Art der Veranstaltung (Training, Vereinsmeisterschaft, Wettkampf ...)

Die Teilnahme muß dann durch die Standaufsicht oder den Schießleiter durch Gegenzeichnung bestätigt werden. Auch nach der Erteilung einer WBK ist die zuständige Behörde gehalten nach 3 Jahren eine erneute Überprüfung des regelmäßigen Trainings durchzuführen.