Interesse am Schiesssport?
Interesse am Schießsport ?
Bei allem sportlichen Ehrgeiz steht beim Schießsport vor allem der 'Spaß an der Freude' im Vordergrund.
Es ist noch kein (Schützen-) Meister vom Himmel gefallen und mit der immer wieder in Filmen gezeigten 'Schießerei' hat sportliches Schießen nichts gemein, allerdings auch nicht mit den oft vermuteten Trachtenumzügen in Begleitung einer Blaskapelle, obwohl auch dies noch gepflegt wird.
Sportschießen bedeutet zunächst, auch wenn dies widersprüchlich klingen mag, den konzentrierten, sicheren Umgang mit Waffen zu erlernen, um weder sich noch andere zu gefährden.
Sicherheit ist, wie es so schön heißt, das oberste Gebot.
'Sicherheit' ist auch ein Kommando der Aufsicht auf dem Schießstand. Wird 'Sicherheit' ausgerufen, dürfen weder Waffen noch Munition berührt werden. Die Waffen liegen entladen, mit offenem Verschluß und der Mündung in Richtung Kugelfang gerichtet, auf der vor dem Schützen befindlichen Ablage.
Damit haben Sie auch schon einen der wichtigsten Punkte im Schießsport gelernt. So einfach ist das ....... und alles andere kommt 'mit die Zeit und mit die Jahre'.
Eine Information vorab, unsere Mitgliedsbeiträge (Auszug) sind wie folgt gestaffelt:
Alter
Beitrag
Juendliche bis 14 Jahre
2 €
Jugendliche / Junioren
bis 17 Jahre
3 €
Erwachsene
11 €
Familien
15 €
Luftdruckschießen
Mit dem Luftgewehr und der Luftpistole wird auf eine Entfernung von 10m geschossen.
Das Schießen mit Luftdruckwaffen ist für Jugendliche ab 12 Jahren erlaubt. Eine Einverständniserklärung der Eltern ist erforderlich.
Mit dem Luftgewehr werden die Disziplinen stehend Auflage und stehend Freihand geschossen. Für die Schüler- und Jugendklasse gibt es zusätzlich noch die Disziplin Dreistellungskampf. Es wird dabei in den Anschlagarten liegend, stehend und knieend geschossen.
Vereinseigene Luftgewehre und Luftpistolen, sowie Munition und Ausrüstung sind vorhanden.
Feuerwaffen
Der Begriff 'Feuerwaffen' stammt aus einer Zeit, in der die Waffen wirklich noch 'Feuer spien' und der Schußvorgang viel mit Feuer zu tun hatte. Diese Art Waffen, insbesondere die Vorderlader, werden auch heute noch sportlich geschossen.
Bei Feuerwaffen wird das Geschoß durch sog. 'heiße Gase' durch den Lauf getrieben.
Die Kaliber der sportlichen 'Feuerwaffen' beginnen mit dem 'Kleinkaliber', auch KK, .22lfB (lang für Büchse) oder .22lr (long rifle) genannt und enden z.Zt. mit dem Kaliber .50 BMG (Browning Motor Gun), dessen Geschoß einen Durchmesser von 1/2 Zoll (12,7mm) hat.
Alle Klein- und Großkaliberwaffen sind erlaubnispflichtig und erfordern einen verantwortungsvollen Umgang. Informationen zu den zahlreichen Voraussetzungen und Auflagen finden Sie im WaffG.
Schnupperschiessen
Um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, den Schießsport in der Praxis zu probieren, stellt der Schützenverein Neumünster Vereinswaffen zur Verfügung.
Sie können, unter Anleitung eines erfahrenen Schützen, auf unseren Schießständen die folgenden Waffen ausprobieren:
- Korth Revolver .22lfb
- Pistole .22lr
- Glock Pistole 9mm
- Revolver .38 Spezial
Für ein erstmaliges 'Schnupperschießen' entstehen Ihnen keine Kosten. Weil Sie danach sicherlich vom Schießvirus infiziert sind, müssen Sie bei weiteren Trainingsterminen die geringen entstehenden Kosten allerdings übernehmen. Genaueres finden Sie unter Trainingszeiten.
Interesse an eigenen Waffen?
Sicher wird sich bei jedem Schützen, früher oder später, der Wunsch nach eigenen Waffen einstellen. Entweder, um sich nicht auf die Waffe, sondern die Waffe auf sich einstellen zu können, oder um immer mit einer Waffe zu schießen und dadurch bessere Ergebnisse zu erzielen.
Allerdings ist der Erwerb einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe durch das deutsche WaffG streng reglementiert.
Vor dem Erwerb einer eigenen Waffe müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zuverlässigkeit (Prüfung durch die zuständige Behörde)
- Sachkunde (Lehrgang mit abschließender Prüfung)
- Mindestalter (kaliberabhängig 16, 18, 21 oder 25 Jahre)
- mind. 1 jährige Mitgliedschaft in Verein und Verband
- mind. 1 Jahr regelmäßiges Training im Verein
- Bedürfnis (Nachweis der Erforderlichkeit einer Waffe durch Verein/Verband)
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt die zuständige Behörde (Ordnungsamt oder Polizeibehörde, je nach Zuständigkeit und Landkreis) eine 'WBK' (WaffenBesitzKarte) aus, die zum Erwerb der beantragten Waffen berechtigt.
Interesse an gesetzlichen Regelungen?
Naja, wirkliches Interesse an gesetzlichen Regelungen hat wahrscheinlich kaum jemand, allerdings geht es nicht ohne die Kenntnis des Waffengesetzes (WaffG)
und seiner Ausführungsbestimmungen.
Im WaffG sind u.a. die Voraussetzungen für den Umgang, den sog. Erwerb, mit Waffen geregelt. 'Erwerb'; ein erster rechtlicher Begriff der hier schon häufiger auftauchte. Der Gesetzgeber versteht unter 'Erwerb' nicht das, was ein Normalbürger darunter verstehen würde, nämlich den Kauf einer Waffe, sondern das 'Ausüben der tatsächlichen Gewalt'. Der eigentliche Kauf und damit das umgangssprachliche 'erwerben' einer Waffe interessiert das WaffG in keiner Weise.
'Ausüben der tatsächlichen Gewalt' umfasst alles, was im Zusammenhang mit dem direkten Kontakt mit Waffen steht. Sobald Sie, z.B. beim Schnupperschießen, eine Waffe in die Hand nehmen können, erwerben Sie die Waffe, da Sie die tatsächliche Gewalt ausüben. Deshalb wird jeder Interessierte auch von einem Berechtigten begleitet.